Hallo,
nach längerer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort.
Was habe ich hier nur losgetreten. Das Quadro und Bibiskartoffelbrei sich hier eine hitzige Diskussion liefern wollte ich wirklich nicht.
Nach eurer lebhaften Diskussion, möchte ich auch noch ein wenig zum Thema schreiben und auf eure Beiträge eingehen.
Ich habe meinen Anfangsbeitrag nicht umsonst so vorsichtig formuliert, da es sich ja wirklich um ein heikles Thema handelt. Aber da Basti dieses Thema bis jetzt noch nicht gelöscht hat, womit ich ein bisschen gerechnet hätte, dürfen wir uns hier wohl weiter unterhalten.
Ich schreibe mal, was ich bisher zu diesem Thema weiß.
| Zitat von Bibiskartoffelbrei: |
| Ja, an sich wäre es NICHT legal alte Hörspielkassetten auf youtube und anderen Plattformen zum hören anzubieten, da es solange man diese Kassetten und CDs nicht gekauft hat, illegal bleibt.. Nun kommt aber der Knackpunkt. Normal müsste youtube solche Videos sofort sperren oder löschen. Nun ist es aber mittlerweile so, dass ja selbst Kiddinx kostenlos einmal monatlich ein bestimmtes Hörspiel anbietet und der Laie somit nicht erkennen kann was nun legal oder nicht legal ist und zu der Erkenntnis kommt, dass es sich auf youtube um ein Werk handelt, was da legal ist (unabhängig, ob es urheberrechtlich legal hochgeladen wurde) |
Herrn Solmecke kenne ich bereits aus Youtube Videos. Er ist bis jetzt der einzige, mir bekannte Anwalt, der das Recht für die Nutzer ein bisschen liberaler auslegt und dem Nutzer nicht gleich alle Rechte abspricht.
Es bleibt selbstverständlich auch dann illegal wenn du das Hörspiel käuflich erworben hast. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Medium (Kassette, CD, MP3) das Hörspiel vorliegt welches du hochgeladen hättest. Ob du es käuflich erworben hast oder ein Freund es dir gegeben hat, spielt auch keine Rolle. Das Hochladen von allem, was nicht aus der eigenen Feder stammt, sondern von anderen erdacht wurde, ist nicht erlaubt. Außer der Schöpfer des Werkes hat dir seine, am Besten schriftliche, Einwilligung gegeben. Bei freien Lizenzen wie Creative Commons sieht das anders aus aber das ist hier ja nicht das Thema.
Bei MP3 Dateien kommt noch dazu, dass, seit die Musikindustrie mit DRM (Digitale Rechteverwaltung) gescheitert ist, eigentlich jede MP3 Datei die man heute kaufen kann geschützt ist. Heute werden sogenannte "digitale Wasserzeichen" in die MP3 eingearbeitet. Dies geschieht beim Bestellvorgang und enthält Daten über den Käufer. Das kann der Name und die Adresse des Käufers sein, welches Musikstück/Hörspiel genau gekauft wurde, wann und in welchem Onlineshop es gekauft wurde etc. Dies gilt nur für online gekaufte MP3 Dateien. Nicht für CD oder Kassetten. Die Informationen werden unhörbar im Audiodatenstrom versteckt und lassen sich bisher mit keiner bekannten Methode entfernen. Wobei das entfernen mit Sicherheit auch wieder als Illegal angesehen werden müsste. Das Problem dabei ist, dass weiß kaum jemand. Und was einem nicht bekannt ist, danach kann man sich auch nicht richten. Auf Webseiten die MP3 Dateien anbieten steht zwar oft ein Passus dazu. Das wird dann mit "Käuferidentifikationsmerkmal" umschrieben. Meistens in den FAQs. Aber wer liest das schon vor dem Kauf? Laut Gesetz darf man ja weiterhin bis zu sieben Kopien an nahe Verwandte abgeben. Stellt jetzt aber jemand eine solche MP3 Datei ins Internet zeigt das "Käuferidentifikationsmerkmal" immer noch auf den Erstkäufer der Audiodatei. Der hat also im Ernstfall rechtliche Probleme zu befürchten.
Wurde das Hörspiel oder die Musik aber bereits auf Youtube hochgeladen und du möchtest sie nur nutzen sprich konsumieren, dann ist das erlaubt.
Dabei wurde bisher gesagt, dass es für einen Konsumenten ersichtlich sein muss, ob die Vorlage (also die Musik/das Hörspiel auf Youtube) "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurde. Das bedeutet, ob sie aus einer illegalen Quelle stammt und ob das ein Internetnutzer ohne weiterere Recherche feststellen kann.
Also der neuste Kinofilm (nicht der Trailer zum Film) der auf Youtube oder irgendwo anders erscheint, noch bevor er im Kino oder im Fernsehen gesendet wurde, ist so eine "offensichtlich rechtswidrige" Vorlage. Bei alten Fersehserien kann sich der Nutzer nicht sicher sein, wie illegal die Vorlage war. Damit ist das ansehen solcher alten Filme oder Hörspiele kein Problem.
Ich erinnere mich aber, dass dieser Passus mit der "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlage inzwischen geändert oder ganz abgeschafft wurde.
Der Download ist dann wieder eine andere Geschichte, die gesondert betrachtet werden muss.
Was die ABG von, zum Beispiel, Youtube angeht, kenne ich es auch so, wie du es geschrieben hast. Also auch wieder eine Grauzone.
Youtube kann ja oft nicht wissen ob etwas illegal bei ihnen hochgeladen wurde oder nicht. Bei den Mengen die tagtäglich hochgeladen werden ist das auch mit Computerprogrammen und ausgefeilten Algorythmen nicht so leicht möglich. Die Verlage setzen ihre Rechtsanliegen durch und müssten sich somit auch um die Meldung an Youtube kümmern das ein Video Urherberrechte verletzt und entfernt werden muss.
Viele bereits hochgeladene Videos werden aber nicht entfernt. Und als Nutzer weiß man dann nicht, ob der Verlag nur noch nicht gegen das Video oder die Musikdatei vorgegangen ist oder ob er das Video vielleicht sogar stillschweigend duldet.
Youtube zahlt ja an die Verlage extra eine Abgabe damit Nutzer ihre Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegen dürfen.
| Zitat von Bibiskartoffelbrei: |
| Ich weiß zwar nicht wie du bei Mediatheken wie vom zdf downloaden willst. Aber ich persönlich wäre da schon vorsichtiger. Bei youtube ist es meiner Meinung nach eine rechtliche Grauzone. |
Für die Mediatheken der einzelnen Fernsehsender gibt es unter anderem Beschreibungen bei Chip.de, mit welchen Programmen man die Videos downloaden kann. Auch in diesem Fall müsste wieder gelten was bereits zu den ABG geschrieben wurde.
zu den anderen Beiträgen:
Das was Quadro zu den Mediatheken der Fernsehsender geschrieben hat, habe ich in meinem ersten Beitrag ja auch bereits angesprochen. Das es soetwas wie Onlinevideorekorder inzwischen gibt, hat auch schon zu Klagen seitens der Fernsehsender geführt. Die wollten nicht, dass ihre Programme so aufgezeichnet werden können. Auch da denkt der eine Anwalt so, der andere wieder anders. Bei Onlinevideorekordern hat aber, soviel ich weiß, noch nie ein Nutzer socher Angebote Probleme bekommen.
Der Downloadbutton unter Onlinevideos ist standardmäßig in keinem Browser vorinstalliert. Meistens sind es, wie hier schon richtig vermutet, Addons die im Browser installiert wurden. Oder Programme die man auf seinem Rechner hat. Der RealPlayer beispielsweise installiert standardmäßig eine Funktion die vielen Videos im Internet einen Downloadbutton hinzufügt. Dadurch werden Nutzer natürlich verleitet ein Video auch mal herunterzuladen. Die meisten Videos, auf diversen Portalen, dürften wenn man von den ABG einmal absieht, aber auch heruntergeladen werden. Zum Beispiel die so beliebten Katzenvideos.
Inwieweit man nachvollziehen kann, ob ein Video heruntergeladen wurde, würde mich auch mal interessieren. Als Laie in dieser Thematik denke ich, dass ein Programm zum Herunterladen der Videos dem Server so vorkommt als habe ein Nutzer dieses Video nur angesehen. Bei Youtube würde sich dann nur die Anzahl wie oft das Video bereits angesehen wurde erhöhen. Es wäre dann nicht nachvollziehbar, ob das Video nur angesehen oder heruntergeladen wurde.
Das ein Video oder Musik beim Streamen immer auch auf der Festplatte des Nutzers gespeichert wird, davon habe ich auch schon gehört. Und einige Anwälte sehen auch das bereits als Verfielfältigung an und sagen es wäre strafbar. Wenn dem so ist, dann darf man den Stream als Nutzer aber noch nicht einmal starten.
Ich denke nicht das man Youtube und Filesharing Dienste in einen Topf werfen sollte. Auf Youtube und auch auf Filesharing Platformen werden nicht nur illegale Dinge angeboten. Dort kann man zum Beispiel die Installationsdateien für die vielen verschiedenen Linux Distributionen herunterladen. Das wird sogar gerne gesehen, damit die Downloadserver entlastet werden. Oder werfe ich jetzt gerade Filesharing und Bit Torrent Dienste in einen Topf?
Ich bin den Nutzern, die Hörspiele auf Youtube oder anderswo hochgeladen haben, jedenfalls sehr dankbar. Das soll jetzt kein Aufruf sein, fleißig Hörspiele ins Internet zu stellen. Das ist rechtlich wirklich sehr fragwürdig und eigentlich verboten. Aber wenn die Hörspiele schonmal bei Youtube sind, darf man sie auch anhören. Und das ist doch viel bequemer als sich die Hörspiele mühsam auf Flohmärkten zusammenzusuchen und nicht zu wissen wie die Qualität ist. Gerade bei Hörspielen die von den Rechteinhabern gar nicht mehr vertrieben werden.
So, ich denke ich habe jetzt erstmal ausführlich genug beschrieben, was mir bis jetzt bekannt ist.
Danke fürs Lesen.
freundliche Grüße
Ohrenbär