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Ohrenbär ist männlich Ohrenbär
Orangener Töröö


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Youtube und Mediatheken - Downloads

Ich fand dies den geeignetsten Forumsbereich, sollte ich trotzdem falsch gepostet haben dann bitte den Beitrag verschieben.
Sollte der Beitrag hier auf Ungnade stoßen bitte einfach löschen und mich nicht sperren.

Hallo,

es gibt ja auf Youtube viele alte Hörspiele, die auch von den Labels nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Und angeblich decken die meisten deutschen ihren Musikhunger, indem sie die Tonspur aus den Videos, mit entprechenden Programmen einfach downloaden. Die ist ja bei den Hörspielen genau so möglich. Wenn man ansonsten nur noch durch alte Kassetten auf Flohmärkten an die entsprechenden Folgen herankommen kann und man erst nach dem Kauf weiß wie die Tonqualität ist, ist die Versuchung natürlich groß die Folgen direkt bei Youtube herunterzuladen. Es gibt sogar Rechtsanwälte die dies als nicht strafbar ansehen. Sie berufen sich dabei darauf, dass man die Videos auch ansehen kann ohne den AGBs der jeweiligen Webseite zustimmen zu müssen. In den AGB ist der Download immer untersagt. Man handelt also in einer rechtlichen Grauzone.

Jetzt meine Frage an euch, wie steht ihr zu diesem Thema? Findet ihr das legitim weil die Folgen ja vom Verlag nicht mehr zu Verkauf angeboten werden. Oder handelt es sich, in euren Augen um Raukopiererei?
Was mich wundert ist, das die entsprechenden Programme um die Tonspur oder gleich das ganze Video zu downloaden, bei so seriösen Webseiten wie Chip zum Download angeboten werden. Machen die sich da nicht vielleicht mitschuldig?

Bei Mediatheken von Fernsehsendern ist es das gleiche Bild. Auch hier kann man bei Chip ganze Beiträge finden, was man tun muss um in den einzelnen Mediatheken die Videos herunterladen zu können. Dabei ist in den Mediatheken meistens keine Möglichkeit zum Download vorgesehen. In der Hilfe steht dann meist auch, das der Sender nicht möchte, das die Videos heruntergeladen werden.
Alles was im Fernsehen läuft darf man ja ganz regulär aufnehmen. Außerdem bezahlt man ja inzwischen auch eine pauschale Medienabgabe. Da denkt der Nutzer, verständlicherweise, er habe für die Fernsehbeiträge ja bereits bezahlt und kann sich die Videos der Mediatheken auch auf den heimischen Rechner downloaden. Ob dem wirklich so ist, wird, wie im obigen Fall, wohl nur ein Rechtsanwalt abschließend klären können.
Flash Videos lassen sich mit entsprechenden Programmen auch ganz einfach herunterladen so auch die Videos der Bibi Blocksberg Zeichentrickserie bei ZDF Tivi.

Ich bin gespannt auf eure Beiträge und wie ihr über dieses Thema denkt. Dies soll natürlich keinen öffentlichen Aufruf für Straftaten darstellen.

mit freundlichen Grüßen Ohrenbär
12.08.2014 14:33
12.08.2014 17:22

Basti ist männlich Basti
Administrator


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Warum sollten seriöse Webseiten diese Programme nicht anbieten düfen?
Die Programme sind selbstversändlich NICHT illegal!
Es kommt eben immer darauf an, was man damit macht, welche Videos man runterlädt etc.
Aber wie du schon sagtest, ist das eine Grauzone. Zwinker
12.08.2014 14:36

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
Gesperrter User

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Ich habe mich ein bisschen mit dem Thema beschäftigt, weil mich die Frage auch interessierte.
Es gibt einen Anwalt in Köln, der sich mit dem Thema Urheberrecht im Netz auseinander gesetzt hat. Christian Solmecke heißt der.
Da ich seine Videos zu Nutzerfragen schon eine Weile mitverfolge kann ich nach meiner Auffassung der Dinge folgendes sagen.

Ja, an sich wäre es NICHT legal alte Hörspielkassetten auf youtube und anderen Plattformen zum hören anzubieten, da es solange man diese Kassetten und CDs nicht gekauft hat, illegal bleibt..

Nun kommt aber der Knackpunkt. Normal müsste youtube solche Videos sofort sperren oder löschen. Nun ist es aber mittlerweile so, dass ja selbst Kiddinx kostenlos einmal monatlich ein bestimmtes Hörspiel anbietet und der Laie somit nicht erkennen kann was nun legal oder nicht legal ist und zu der Erkenntnis kommt, dass es sich auf youtube um ein Werk handelt, was da legal ist (unabhängig, ob es urheberrechtlich legal hochgeladen wurde)

Aber Achtung! Wir sprechen hier nur von youtube.
Nicht von anderen Portalen. Da wird die ganze Lage was das hören angeht schon heikler. Defintiiv illegal sind Tauschbörsen. Deshalb würde ich mich persönlich selbst beim anhören nur auf youtube beschränken.

Jetzt aber zum Download. Ja, auch da werden die Programme angeboten. Nun steht aber in den AGB von youtube, dass ein Download eigentlich illegal wäre. Tatsache ist aber, dass das nur dann gilt, wenn man sich auf youtube registriert und den AGB zugestimmt hat. Ansonsten ist es laut dem Abwalt auf Köln wohl nicht illegal auf youtube zu downloaden. Und auch mit Bestätigung der AGB wurde soweit ich das verstanden habe noch niemand zurück verfolgt

Wie gesagt gelten die Ausführungen aber nur für youtube. Bei Tauschbörsen und anderen Seiten kann die Rechtslage anders liegen, denn eigentlich ist ja der Grundsatz: Umsonst ist der Tod. Warum sollte es nur weil es im Netz ist, auch so sein und jemand etwas frei verschenken (außer bei den Aktionen von Kiddinx)

Schau mal auf youtube nach der Kanzlei wildebeuger und solmecke. Die klären Nutzerfragen zum Thema Internetrecht.

Ich möchte aber nochmals betonen, dass ich keine Garantie auf meine Ausführungen gebe und die Sachlage nur so wiederspiegele wie ich das verstanden habe.


Ich weiß zwar nicht wie du bei Mediatheken wie vom zdf downloaden willst. Aber ich persönlich wäre da schon vorsichtiger.
Bei youtube ist es meiner Meinung nach eine rechtliche Grauzone.

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18.08.2014 18:15
18.08.2014 18:17

Quadro
Frechdachs


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Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ich sehe bei den Mediatheken der öffentliche rechtlichen Fernsehseher weit weniger eine Grauzone, als bei z.B. Youtube. Immerhin ist der Inhalt durch die (Zwangs)-Abgaben des Nutzer bereits bezahlt. Also kann er auch abgerufen werden. Dazu zählt auch ein Download. Manche Webseiten (Onlinetvrecorder, Shift.tv etc.) machen daraus sogar ein Geschäftsmodell und verdienen daran. Kann so illegal also nicht sein.
18.08.2014 18:58

Sepithane ist weiblich Sepithane
Ausmalliebe


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Neuerdings gibt es bei Youtube unter den Videos aber doch sogar einen Button Herunterladen, da kann man dann verschiedene Downloadformate wählen. Wenn es nicht erlaubt ist,dann dürften sie den Herunterladen Button ja eigentlich gar nicht anbringen.
Ich habe es immer so verstanden, dass downloaden von YouTube für Private Zwecke erlaubt ist, aber es man nicht wieder weiter veröffentlichen darf
18.08.2014 19:50
18.08.2014 19:52

Jessy
Baron




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Wo ist denn der Button ?
Ich sehe den nicht. Kratzend
18.08.2014 20:04

Sepithane ist weiblich Sepithane
Ausmalliebe


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erst steht doch abonnieren (roter Button), dann die Zahl wie oft das Video angeklickt wurde, neben der Zahl steht herunterladen, sieht man aber nur, wenn es nicht im Vollbildmodus ist, daher den vorher ausschalten.

habe mal einen screenshot gemacht.

Dateianhang:
jpg youtubeherunterladen.jpg (6 KB, 125 mal heruntergeladen)
18.08.2014 20:19
18.08.2014 20:22

Quadro
Frechdachs


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Ich schätze du hast ein Addon in deinem Browser, das dir diese Funktion ermöglicht. Offiziell ist das nämlich nicht möglich - und auch nicht gewollt von Youtube, da dadurch die Werbeeinnahmen massiv einbrechen würden.
18.08.2014 20:50

Jessy
Baron




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Standard ist der definitiv nicht.
Ich habe ihn nicht (egal welcher Browser) und mein Mann auch nicht.
18.08.2014 21:03

Sepithane ist weiblich Sepithane
Ausmalliebe


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@Quadro,
oh das kann sein, ic h bin immer im Firefox online, vielleicht hat es sich selbst bei einam anderen Programm mit installiert, da muss ich mal schauen und es wieder wegmachen.Habe den Button auch bisher noch nicht benutzt, das war mir nur vor kurzem aufgefallen, dass er da ist.

@Jessy,
stimmt, im IE wird er bei mir auch nicht angezeigt , habe da noch mal geschaut, wird dann wohl doch ein Add On sein.
18.08.2014 21:33
18.08.2014 21:34

Quadro
Frechdachs


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Aber wieso willst du es denn wieder wegmachen? Fragend
18.08.2014 21:55

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
Gesperrter User

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Ich hab ja gesagt: Bei Youtube ist es momentan noch eine rechtliche Grauzone.

Auch wenn youtube durchaus Usern einen Strick aus der Sache drehen könnten. Nur offenbar ist youtube derzeit noch nicht daran interessiert, Downloads abzumahnen. Da sie ja nach außen die Ansicht vertreten offensichtlich rechtswidriges Material gleich zu sperren/ zu löschen.

Bei den Mediatheken wüsste ich gar nicht womit ich da etwas runterladen könnte. Generell bin ich da aber vorsichtiger, weil die Frage von diesem Onlineanwalt noch nicht beantwortet wurde.

Die Sache ist eben, wenn man sich wegen des Urheberrechts im Internet strafbar macht, ist man gleich mehrere tausend Euro also Beträge im dreistelligen Bereich los. Deshalb bin ich da sehr vorsichtig.

Übrigens habe ich auch keinen herunterladen Button. Vielleicht hast du da ein Familienmitglied, das irgendein Zusatzprogramm schon installiert hat, ohne das du es wusstest? Es gibt nur externe Programme, die installiert werden können. Zumindest so wie ich es kenne oder eben bei Firefox die Optionen dazu.

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18.08.2014 22:34
18.08.2014 22:38

Quadro
Frechdachs


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Wie obrigkeitshörig manche Menschen sind. Fettes Grinsen
19.08.2014 07:46
19.08.2014 07:47

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
Gesperrter User

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Na, ja das muss ja jeder selbst wissen.
Ich hätte mit meinem Einkommen keine Lust noch dreistellige Beträge an irgendwelche Plattenfirmen oder Institutionen zu leisten und mich nebenher beim Gericht äußern zu müssen und dann nette Briefe erhalten.

Jeder so wie er meint... Zwinker

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19.08.2014 11:08
19.08.2014 11:09

Quadro
Frechdachs


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Youtube mahnt nicht ab, hat es nie getan und wird es auch nie tun. Sie hätten erstens dann sehr viel zu tun und zweitens ist es technisch nicht nachvollziehbar, wann jemand etwas herunterlädt. Einfach bedingt dadurch, dass es eine Videostream-Plattform ist. Und bei einem Stream wird das Video/das Lied ohnehin vollständig auf die Festplatte geladen (nach deiner Rechtsauflassung also schon eine Straftat im "dreistelligen Bereich").

Auch bei Mediatheken geschieht nichts anderes.

Man sollte sich immer mit den Sachen auseinandersetzen, die man so von sich gibt. Dasselbe gilt für die angebliche Strafbebühr im "dreistelligen Bereich".
Zunächst einmal hängt es immer entschieden vom Streitwert der Sache ab. Darüber hinaus sind diese festgelegten Summen der "Plattenfirmen oder Institutionen" nicht verbindlich. Wäre ja noch schöner, wenn die Firmen jetzt direkt selbst ihre Urteile und Strafgebühren festlegen könnten.
Eine Verpflichtung das zahlen zu müssen gibt es nicht.
19.08.2014 11:30

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
Gesperrter User

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Mir ist klar, dass youtube bisher nicht abgemahnt hat. Ich würde mit Voraussagungen aber dennoch sehr vorsichtig sein.
Wenn man wirklich möchte, kommt man an alle Informationen.
Zitat Rechtsanwalt "Es ist technisch nachvollziehbar. Vorausgesetzt man will es."

Und nein. Zwischen dem Download an sich und dem Download im RAM besteht ein Unterschied. Nämtlich der, dass du bei Youtube mit der Hilfe von Programmen herunter lädst. Genau das ist aber ein beliebter Streitpunkt unter Anwälten, weshalb youtube derzeit als sogenannte Grauzone bezeichnet wird. Es gibt durchaus Anwälte, die auch das Speichern im RAM als rechtswidrig beurteilen. Letztendlich liegt die Sache aber an youtube, ob User abhemahnt werden oder nicht.

Da du aber keine Kristallkugel besitzt, wäre ich mit Bemerkungen wie "wird es nie tun" sehr vorsichtig. Niemand von uns kann in die Zukunft schauen. 1999 waren auch Napster und Co noch legal Zwinker

Dir an deiner Stelle würde ich erst einmal empfehlen, mich mit der Materie auseinander zu setzen, bevor du solche Dinge von dir gibst. Zwinker Zum einen ist eine Rechtsberatung im Netz gar nicht zulässig (es sei denn du bist Anwalt- und deshalb schrieb ich, dass ich keine Garantie für meine Aussagen gebe) Zum anderen: Warst du schon einmal bei einem Auftraggeber von Universal unterwegs und weißt, wie viel die Leute da blechen müssen? Sicher hängt es von der Anzahl der Straftaten (in diesem Fall von Downloads ab) aber wenn du dich in Sachen Medienrecht umhörst, wirst du feststellen, dass unter dreistelligen Beträgen nichts läuft. Häufig mahnen dann auch noch verschiedene Auftraggeber und Anwälte für eine Sache ab. Entweder zahlt der Abgemahnte dann die Summe und unterzeichnet eine Unterlassunsgerklärung, oder die Sache landet beim Gericht und es wird auf diese Weise teuer. Tauschbörse sind immer ein teurer Spaß. Und mal ehrlich: Du willst hier doch nicht andeuten, dass es verhältnismäßig wäre die Leser hier dazu zu animieren illegal bei Tauschbörsen zu downloaden und dann für eine Bibi Blocksberg Folge statt 4, 99 Euro, 1399 zu zahlen?
Roll Eyes

Tatsache ist, dass das Urheberrecht im Internet noch ein sehr neuer Bereich ist. In 10 Jahren kann es damit schon wieder ganz anders aussehen als jetzt. Der Download bei Youtube ist meines Erachtens eine derzeitige Grauzone. Ob man das macht oder nicht ist jedem selbst überlassen.

Tauschbörsen sind definitiv illegal und deshalb zu meiden.

Wenn du das derzeit bezweifelst oder Einwände hast, kannst du ja gern nochmal bei diesem netten Herrn nachfragen.

https://www.youtube.com/user/KanzleiWBS

Der beschäftigt sich auch mit der Frage, ob und welche Bilder man wie hochladen darf und vielen, vielen anderen Fragen.

Der Kanal dürfte auch für Admin Basti interessant sein.

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19.08.2014 14:30
19.08.2014 14:35

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Frechdachs


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Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Wenn man wirklich möchte, kommt man an alle Informationen.
Zitat Rechtsanwalt "Es ist technisch nachvollziehbar."

Denkst du auch manchmal selbst oder lässt du dir alles von einem virtuellen Rechtsanwalt vorkauen?

Es ist nicht nachvollziehbar. Ansonsten bitte ich um eine schlüssige Erklärung wie das funktionieren soll. Würde mich echt interessieren.

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Und nein. Zwischen dem Download an sich und dem Download im RAM besteht ein Unterschied. Nämtlich der, dass du bei Youtube mit der Hilfe von Programmen herunter lädst.

Das geht auch ohne Nutzung von Programmen.

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Es gibt durchaus Anwälte, die auch das Speichern im RAM als rechtswidrig beurteilen.

Dein Guru macht es auf jeden Fall, was?

Das witzige ist: Hätte ich eine Urheberverletzung an der Backe und ich würde mir einen Anwalt nehmen, dann ändert sich seine Meinung zu dem Thema sehr schnell und er bringt vor Gericht ein Argument nach dem anderen, welche diese Urheberrechtsanklage entkräften und mich damit entlasten.
Es ist nämlich der Job eines Anwaltes die Fahne in den Wind zu halten. Woot

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Da du aber keine Kristallkugel besitzt, wäre ich mit Bemerkungen wie "wird es nie tun" sehr vorsichtig. Niemand von uns kann in die Zukunft schauen. 1999 waren auch Napster und Co noch legal Zwinker

Napster war von Anfang an illegal.

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Dir an deiner Stelle würde ich erst einmal empfehlen, mich mit der Materie auseinander zu setzen, bevor du solche Dinge von dir gibst. Zwinker Zum einen ist eine Rechtsberatung im Netz gar nicht zulässig (es sei denn du bist Anwalt- und deshalb schrieb ich, dass ich keine Garantie für meine Aussagen gebe)

Ich gab keine Rechtsberatung, ich habe Fakten aufgezählt. Wenn ich jetzt sage, dass das Parken im absoluten Halteverbot verboten ist, dann wäre das wohl auch ein juristischer Rat, den man gar nicht öffentlich im Internet formulieren darf, was? Oh man. Not Sure Not Sure Not Sure Not Sure Not Sure Not Sure Not Sure

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Häufig mahnen dann auch noch verschiedene Auftraggeber und Anwälte für eine Sache ab. Entweder zahlt der Abgemahnte dann die Summe und unterzeichnet eine Unterlassunsgerklärung, oder die Sache landet beim Gericht und es wird auf diese Weise teuer.

Oho, lese ich da eine illegale Rechtberatung? Und auch noch eine falsche? Schockiert Schockiert Schockiert Schockiert

Es wird nicht automatisch teuer, nur weil es vor Gericht landet. Ganz im Gegenteil. Wenn ich im Recht bin, kostet es mich überhaupt nichts und auch meine Anwaltskosten trägt die Gegenseite. Woot

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Tauschbörse sind immer ein teurer Spaß. Und mal ehrlich: Du willst hier doch nicht andeuten, dass es verhältnismäßig wäre die Leser hier dazu zu animieren illegal bei Tauschbörsen zu downloaden und dann für eine Bibi Blocksberg Folge statt 4, 99 Euro, 1399 zu zahlen?

Was? Wie? Tauschbörse? Wovon redest du eigentlich?

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Tatsache ist, dass das Urheberrecht im Internet noch ein sehr neuer Bereich ist. In 10 Jahren kann es damit schon wieder ganz anders aussehen als jetzt. Der Download bei Youtube ist meines Erachtens eine derzeitige Grauzone. Ob man das macht oder nicht ist jedem selbst überlassen.

Ich empfehle es jedem. Thumb Up
Bei technischen Fragen dazu helfe ich gerne weiter. Einfach melden. Afro

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Tauschbörsen sind definitiv illegal und deshalb zu meiden.

Youtube ist keine Tauschbörse.
19.08.2014 14:48

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
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Ich muss dir hier gar nichts erklären. Streng dein Köpfchen mal schön selbst an. Genug Haare hast du mit deiner schwarzen Afromatte ja Fettes Grinsen

Bei so einem Tonfall wie deinem ist es überhaupt fragwürdig noch etwas zu schreiben oder dir zu antworten.

Ja, dann probier es doch am besten gleich aus. Geh auf eine Tauschbörsenseite, nutze dort alle Angebote und wenn dann Post von Rechtsanwalt Rasch und Co einfliegt, konsultiere einen Anwalt, der dich aus der Sache raus haut und im Idealfall berichtest du uns dann, wie es gelaufen ist und um wie viele Euro du ärmer bist Thumb Up

Ich warte interessiert auf deine Erfahrungen.
Vielleicht kann man ja noch einiges lernen Pfeifend

Thumbs Up

Und ja. Youtube und Filesharing Seiten sind nicht das Gleiche. Schockiert

Das wusste ich ja noch gar nicht "Ironie Ende" Headbang

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19.08.2014 15:22
19.08.2014 15:27

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Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Und ja. Youtube und Filesharing Seiten sind nicht das Gleiche. Schockiert

Interessant. Aber dann brauche ich mir ja keinerlei Gedanken wegen eine Anklage zu machen. Ich meine Youtube als illegaler Filesharingdienst wird sich hüten, mir Verstoß gegen Recht und Gesetz vorzuwerfen. Fettes Grinsen
19.08.2014 15:34

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Ja, klar. Wo doch youtube und filesharingseiten genau das Gleiche sind.

Da sagst du was...
Roll Eyes

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19.08.2014 15:40

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