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Quadro
Frechdachs


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Zitat von Bibiskartoffelbrei:

Ja, klar. Wo doch youtube und filesharingseiten genau das Gleiche sind.

Da sagst du was...
Roll Eyes

Du hast das Thema Filesharing in den Raum geworfen. Davon sprach kein Mensch vorher. Ursprünglich ging es eigentlich um Youtube - und genau in dem Moment bist du eingestiegen und hast die juristische Keule geschwungen.

Übrigens: wenn die IP verschlüsselt ist, bist du ohnehin nicht habhaft zu werden. Ob das Downloaden nun rechtens ist oder nicht.
19.08.2014 15:46
19.08.2014 15:46

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
Gesperrter User

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Jup, dann ruf mal fleißig weiter zum illegalen Download auf Filesharingseiten auf.

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Die User werden es dir sicher danken und sich über Tipps freuen. Thumb Up

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19.08.2014 15:51
19.08.2014 15:52

Quadro
Frechdachs


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19.08.2014 16:04

Bibiskartoffelbrei ist weiblich Bibiskartoffelbrei
Gesperrter User

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Zitat von Quadro:


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19.08.2014 16:40

Ohrenbär ist männlich Ohrenbär
Orangener Töröö


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Hallo,

nach längerer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort.
Was habe ich hier nur losgetreten. Das Quadro und Bibiskartoffelbrei sich hier eine hitzige Diskussion liefern wollte ich wirklich nicht.
Nach eurer lebhaften Diskussion, möchte ich auch noch ein wenig zum Thema schreiben und auf eure Beiträge eingehen.
Ich habe meinen Anfangsbeitrag nicht umsonst so vorsichtig formuliert, da es sich ja wirklich um ein heikles Thema handelt. Aber da Basti dieses Thema bis jetzt noch nicht gelöscht hat, womit ich ein bisschen gerechnet hätte, dürfen wir uns hier wohl weiter unterhalten.
Ich schreibe mal, was ich bisher zu diesem Thema weiß.

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Ja, an sich wäre es NICHT legal alte Hörspielkassetten auf youtube und anderen Plattformen zum hören anzubieten, da es solange man diese Kassetten und CDs nicht gekauft hat, illegal bleibt.. Nun kommt aber der Knackpunkt. Normal müsste youtube solche Videos sofort sperren oder löschen. Nun ist es aber mittlerweile so, dass ja selbst Kiddinx kostenlos einmal monatlich ein bestimmtes Hörspiel anbietet und der Laie somit nicht erkennen kann was nun legal oder nicht legal ist und zu der Erkenntnis kommt, dass es sich auf youtube um ein Werk handelt, was da legal ist (unabhängig, ob es urheberrechtlich legal hochgeladen wurde)


Herrn Solmecke kenne ich bereits aus Youtube Videos. Er ist bis jetzt der einzige, mir bekannte Anwalt, der das Recht für die Nutzer ein bisschen liberaler auslegt und dem Nutzer nicht gleich alle Rechte abspricht.

Es bleibt selbstverständlich auch dann illegal wenn du das Hörspiel käuflich erworben hast. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Medium (Kassette, CD, MP3) das Hörspiel vorliegt welches du hochgeladen hättest. Ob du es käuflich erworben hast oder ein Freund es dir gegeben hat, spielt auch keine Rolle. Das Hochladen von allem, was nicht aus der eigenen Feder stammt, sondern von anderen erdacht wurde, ist nicht erlaubt. Außer der Schöpfer des Werkes hat dir seine, am Besten schriftliche, Einwilligung gegeben. Bei freien Lizenzen wie Creative Commons sieht das anders aus aber das ist hier ja nicht das Thema.

Bei MP3 Dateien kommt noch dazu, dass, seit die Musikindustrie mit DRM (Digitale Rechteverwaltung) gescheitert ist, eigentlich jede MP3 Datei die man heute kaufen kann geschützt ist. Heute werden sogenannte "digitale Wasserzeichen" in die MP3 eingearbeitet. Dies geschieht beim Bestellvorgang und enthält Daten über den Käufer. Das kann der Name und die Adresse des Käufers sein, welches Musikstück/Hörspiel genau gekauft wurde, wann und in welchem Onlineshop es gekauft wurde etc. Dies gilt nur für online gekaufte MP3 Dateien. Nicht für CD oder Kassetten. Die Informationen werden unhörbar im Audiodatenstrom versteckt und lassen sich bisher mit keiner bekannten Methode entfernen. Wobei das entfernen mit Sicherheit auch wieder als Illegal angesehen werden müsste. Das Problem dabei ist, dass weiß kaum jemand. Und was einem nicht bekannt ist, danach kann man sich auch nicht richten. Auf Webseiten die MP3 Dateien anbieten steht zwar oft ein Passus dazu. Das wird dann mit "Käuferidentifikationsmerkmal" umschrieben. Meistens in den FAQs. Aber wer liest das schon vor dem Kauf? Laut Gesetz darf man ja weiterhin bis zu sieben Kopien an nahe Verwandte abgeben. Stellt jetzt aber jemand eine solche MP3 Datei ins Internet zeigt das "Käuferidentifikationsmerkmal" immer noch auf den Erstkäufer der Audiodatei. Der hat also im Ernstfall rechtliche Probleme zu befürchten.

Wurde das Hörspiel oder die Musik aber bereits auf Youtube hochgeladen und du möchtest sie nur nutzen sprich konsumieren, dann ist das erlaubt.
Dabei wurde bisher gesagt, dass es für einen Konsumenten ersichtlich sein muss, ob die Vorlage (also die Musik/das Hörspiel auf Youtube) "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurde. Das bedeutet, ob sie aus einer illegalen Quelle stammt und ob das ein Internetnutzer ohne weiterere Recherche feststellen kann.
Also der neuste Kinofilm (nicht der Trailer zum Film) der auf Youtube oder irgendwo anders erscheint, noch bevor er im Kino oder im Fernsehen gesendet wurde, ist so eine "offensichtlich rechtswidrige" Vorlage. Bei alten Fersehserien kann sich der Nutzer nicht sicher sein, wie illegal die Vorlage war. Damit ist das ansehen solcher alten Filme oder Hörspiele kein Problem.
Ich erinnere mich aber, dass dieser Passus mit der "offensichtlich rechtswidrigen" Vorlage inzwischen geändert oder ganz abgeschafft wurde.

Der Download ist dann wieder eine andere Geschichte, die gesondert betrachtet werden muss.
Was die ABG von, zum Beispiel, Youtube angeht, kenne ich es auch so, wie du es geschrieben hast. Also auch wieder eine Grauzone.

Youtube kann ja oft nicht wissen ob etwas illegal bei ihnen hochgeladen wurde oder nicht. Bei den Mengen die tagtäglich hochgeladen werden ist das auch mit Computerprogrammen und ausgefeilten Algorythmen nicht so leicht möglich. Die Verlage setzen ihre Rechtsanliegen durch und müssten sich somit auch um die Meldung an Youtube kümmern das ein Video Urherberrechte verletzt und entfernt werden muss.
Viele bereits hochgeladene Videos werden aber nicht entfernt. Und als Nutzer weiß man dann nicht, ob der Verlag nur noch nicht gegen das Video oder die Musikdatei vorgegangen ist oder ob er das Video vielleicht sogar stillschweigend duldet.
Youtube zahlt ja an die Verlage extra eine Abgabe damit Nutzer ihre Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegen dürfen.

Zitat von Bibiskartoffelbrei:
Ich weiß zwar nicht wie du bei Mediatheken wie vom zdf downloaden willst. Aber ich persönlich wäre da schon vorsichtiger. Bei youtube ist es meiner Meinung nach eine rechtliche Grauzone.


Für die Mediatheken der einzelnen Fernsehsender gibt es unter anderem Beschreibungen bei Chip.de, mit welchen Programmen man die Videos downloaden kann. Auch in diesem Fall müsste wieder gelten was bereits zu den ABG geschrieben wurde.

zu den anderen Beiträgen:
Das was Quadro zu den Mediatheken der Fernsehsender geschrieben hat, habe ich in meinem ersten Beitrag ja auch bereits angesprochen. Das es soetwas wie Onlinevideorekorder inzwischen gibt, hat auch schon zu Klagen seitens der Fernsehsender geführt. Die wollten nicht, dass ihre Programme so aufgezeichnet werden können. Auch da denkt der eine Anwalt so, der andere wieder anders. Bei Onlinevideorekordern hat aber, soviel ich weiß, noch nie ein Nutzer socher Angebote Probleme bekommen.

Der Downloadbutton unter Onlinevideos ist standardmäßig in keinem Browser vorinstalliert. Meistens sind es, wie hier schon richtig vermutet, Addons die im Browser installiert wurden. Oder Programme die man auf seinem Rechner hat. Der RealPlayer beispielsweise installiert standardmäßig eine Funktion die vielen Videos im Internet einen Downloadbutton hinzufügt. Dadurch werden Nutzer natürlich verleitet ein Video auch mal herunterzuladen. Die meisten Videos, auf diversen Portalen, dürften wenn man von den ABG einmal absieht, aber auch heruntergeladen werden. Zum Beispiel die so beliebten Katzenvideos.

Inwieweit man nachvollziehen kann, ob ein Video heruntergeladen wurde, würde mich auch mal interessieren. Als Laie in dieser Thematik denke ich, dass ein Programm zum Herunterladen der Videos dem Server so vorkommt als habe ein Nutzer dieses Video nur angesehen. Bei Youtube würde sich dann nur die Anzahl wie oft das Video bereits angesehen wurde erhöhen. Es wäre dann nicht nachvollziehbar, ob das Video nur angesehen oder heruntergeladen wurde.

Das ein Video oder Musik beim Streamen immer auch auf der Festplatte des Nutzers gespeichert wird, davon habe ich auch schon gehört. Und einige Anwälte sehen auch das bereits als Verfielfältigung an und sagen es wäre strafbar. Wenn dem so ist, dann darf man den Stream als Nutzer aber noch nicht einmal starten.

Ich denke nicht das man Youtube und Filesharing Dienste in einen Topf werfen sollte. Auf Youtube und auch auf Filesharing Platformen werden nicht nur illegale Dinge angeboten. Dort kann man zum Beispiel die Installationsdateien für die vielen verschiedenen Linux Distributionen herunterladen. Das wird sogar gerne gesehen, damit die Downloadserver entlastet werden. Oder werfe ich jetzt gerade Filesharing und Bit Torrent Dienste in einen Topf?

Ich bin den Nutzern, die Hörspiele auf Youtube oder anderswo hochgeladen haben, jedenfalls sehr dankbar. Das soll jetzt kein Aufruf sein, fleißig Hörspiele ins Internet zu stellen. Das ist rechtlich wirklich sehr fragwürdig und eigentlich verboten. Aber wenn die Hörspiele schonmal bei Youtube sind, darf man sie auch anhören. Und das ist doch viel bequemer als sich die Hörspiele mühsam auf Flohmärkten zusammenzusuchen und nicht zu wissen wie die Qualität ist. Gerade bei Hörspielen die von den Rechteinhabern gar nicht mehr vertrieben werden.

So, ich denke ich habe jetzt erstmal ausführlich genug beschrieben, was mir bis jetzt bekannt ist.
Danke fürs Lesen.

freundliche Grüße
Ohrenbär
19.08.2014 20:42

Quadro
Frechdachs


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Wow Ohrenbär, du bist eine echte Bereicherung fürs Forum. Deine Beiträge sind sehr sachlich und fundiert, sehr oft auch ziemlich ausführlich. Das gefällt mir. Thumb Up

Und da du soweit alles gesagt hast, will ich nur noch ein paar kurze Anmerkungen schreiben.

Zitat:
Es bleibt selbstverständlich auch dann illegal wenn du das Hörspiel käuflich erworben hast.

Nicht unbedingt. Man darf zum einen für sich selbst Sicherheitskopien anlegen, und zum anderen ist der Upload per se noch keine Straftat. Es gibt zum Beispiel bei Youtube die Möglichkeit ein Video auf "privat" zu stellen, so dass kein Anderer darauf Zugriff erhält. Dasselbe gilt bei dem eigene Webserver (sofern vorhanden).
Also hier sollte man dann schon noch differenzieren. Das reine Hochladen ist nicht automatisch böse.

Zitat:
Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Medium (Kassette, CD, MP3) das Hörspiel vorliegt welches du hochgeladen hättest.

Auch hier ist es nicht so einfach zu pauschalisieren. Denn auch das Urheberrecht erlischt irgendwann. Das ist in Deutschland z.B. 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers der Fall. Viele Perlen der Filmgeschichte befinden sich also ganz legal auf Youtube.

Darüber hinaus beziehen sich die meisten dieser Regelungen einzig auf Deutschland. Der Upload von Dateien aus einem der Nachbarländer kann also schon wieder ganz anders aussehen. Und Youtube bzw. das Internet sind nun mal international (auch wenn einige seltsamen Damen und Herren bereits Anregungen gemacht haben bezüglich der Erschaffung eines "deutschen Internets").

Zitat:
Ob du es käuflich erworben hast oder ein Freund es dir gegeben hat, spielt auch keine Rolle. Das Hochladen von allem, was nicht aus der eigenen Feder stammt, sondern von anderen erdacht wurde, ist nicht erlaubt.

Auch das ist so pauschal gesprochen nicht korrekt.
Wenn man ein Werk (Bild oder Ton) durch Veränderungen zu einem neuen, eigenständigen Kunstwerk macht, dann darf man es sehr wohl hochladen, weil man dann selbst das Urheberrecht daran besitzt. Nichts anderes betreibt übrigens TV Total seit über einem Jahrzehnt und auch Oliver Kalkhofe mit seiner Sendung nutzte diesen Umstand aus.
Nach letzterem wurde übrigens auch das in Fachkreisen bekannte "Kalkofe-Urteil“ benannt.

Zitat:
Dabei wurde bisher gesagt, dass es für einen Konsumenten ersichtlich sein muss, ob die Vorlage (also die Musik/das Hörspiel auf Youtube) "offensichtlich rechtswidrig" hergestellt wurde. Das bedeutet, ob sie aus einer illegalen Quelle stammt und ob das ein Internetnutzer ohne weiterere Recherche feststellen kann.
Also der neuste Kinofilm (nicht der Trailer zum Film) der auf Youtube oder irgendwo anders erscheint, noch bevor er im Kino oder im Fernsehen gesendet wurde, ist so eine "offensichtlich rechtswidrige" Vorlage.

So offensichtlich finde ich das übrigens nicht. Was ist nun, wenn man sich in der Film- und Fernsehwelt nicht so gut auskennt und daher gar nicht wissen kann, ob der angeklickte Film ein alter Schinken oder der neueste Blockbuster aus Hollywood ist?
Dass man automatisch dieses Wissen hat, kann und darf keine Voraussetzung sein.
Es ist einfach nicht zumutbar vor jedem Klick auf Youtube erst mal via Suchmaschine zu recherchieren, ob man das jetzt anklicken darf oder nicht. Zumal man manchmal auch Links geschickt bekommt oder sich beim Surfen auf Seiten wie Youtube spontan vom einen Videos zum nächsten hangelt.

Zitat:
Das was Quadro zu den Mediatheken der Fernsehsender geschrieben hat, habe ich in meinem ersten Beitrag ja auch bereits angesprochen. Das es soetwas wie Onlinevideorekorder inzwischen gibt, hat auch schon zu Klagen seitens der Fernsehsender geführt. Die wollten nicht, dass ihre Programme so aufgezeichnet werden können.

Die Fernsehsender wollen so vieles nicht. Auch nicht dass man auf Toilette geht, während die Werbung gezeigt wird.
De facto liefen früher über Jahrzehnte in fast jedem Wohnzimmer die Videorekorder heiß. Das hat keinen interessiert. Und heute ist es dasselbe Prinzip, nur es wird eben online und digital aufgenommen.
Ich sehe daran weder etwas illegales, noch etwas verwerfliches.

Zitat:
Die meisten Videos, auf diversen Portalen, dürften wenn man von den ABG einmal absieht, aber auch heruntergeladen werden. Zum Beispiel die so beliebten Katzenvideos.

Diese These widerspricht sich nun aber gewaltig. Wenn die AGBs ein generelles Herunterladen verbieten, dann kann es bei Katzenvideos plötzlich nicht egal sein. Zumal, und wenn man dem Urheberrecht im gleichem Maße folgt wie bei Blockbustern aus Hollywood, dann ist es ganz genauso eine Rechtsverletzung, wie wenn jemand das Video von meiner schlafenden Katze woanders hochlädt oder - und das machen Fernsehsender ganz gerne - einfach im Programm zeigt weil es so niedlich ist, - ohne jedoch den Rechteinhaber anzufragen, ohne seine Quelle zu nennen und manchmal werden sogar die Wasserzeichen aus Videos für die Fernsehausstrahlung wegretuschiert.

Nur weil eine Sache vermeintlich banal ist, erlischt doch nicht automatisch das Recht am Bildmaterial.

Zitat:
Das ein Video oder Musik beim Streamen immer auch auf der Festplatte des Nutzers gespeichert wird, davon habe ich auch schon gehört. Und einige Anwälte sehen auch das bereits als Verfielfältigung an und sagen es wäre strafbar. Wenn dem so ist, dann darf man den Stream als Nutzer aber noch nicht einmal starten.

Ganz genau. Und wenn dieser Stream automatisiert startet (was durchaus geschieht auf Youtube), dann hat man keine Chance - und gerade das verdeutlicht im Grunde doch die Absurdität der Thematik und dass sich das nur Leute ausgedacht haben können, die wahrscheinlich noch nicht einmal ohne fremde Hilfe einen Computer anschalten können, geschweige denn dass sie wissen was ein Stream ist.
19.08.2014 21:26

Sepithane ist weiblich Sepithane
Ausmalliebe


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Nochmal zum downloaden von Youtube:
also ich mache es oft so, dass ich mir vor dem anschauen eines Videos es mir herunterlade, weil es mir schon öfter passiert ist, dass die Verbindung abgebrochen ist oder der Flashplayer manchmal abstürzt, obwohl er aktuell ist. Finde es auch angenehmer offline mit einem Videoabspielprogramm zu gucken und eben nicht auf die Internetverbindung angewiesen ist. Das gleiche gilt für die Mediatheken. Nach dem schauen lösche ich sie dann aber wieder.

Zitat von Quadro:
Aber wieso willst du es denn wieder wegmachen? Fragend

habe ein anderes Programm, wo es einfacher mit gehtSquint
21.08.2014 14:23
21.08.2014 14:43

Quadro
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Zitat von Sepithane:
Nochmal zum downloaden von Youtube:
also ich mache es oft so, dass ich mir vor dem anschauen eines Videos es mir herunterlade, weil es mir schon öfter passiert ist, dass die Verbindung abgebrochen ist oder der Flashplayer manchmal abstürzt, obwohl er aktuell ist. Finde es auch angenehmer offline mit einem Videoabspielprogramm zu gucken

Wenn du es magst mit einem Videoprogramm zu gucken und zudem auf den Flash-Player verzichten möchtest, so kann man mit dem VLC-Player direkt die Videos im Programm öffnen.

Download entfällt - dafür hat man aber beide eben genannte Vorteile. Thumb Up

Außerdem ist es auf Youtube möglich von Flash auf Html5 umzustellen. Das ist ein anderer Videostandard und für alle die empfehlenswert, die mit dem Flashplayer Probleme haben.

Alien Alien Alien
22.08.2014 07:18

Sepithane ist weiblich Sepithane
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ja den VLC Player benutze ich schon sehr lange, hab das aber irgendwie nie hinbekommen, direkt die Videos zu öffnen, muss mich da nochmal mit beschäftigen.

Das mit dem Html5 wusste ich noch nicht, da werde ich nochmal schauen,endlich bieten sie mal eine Alternative für den Flashplayer an Happy
24.08.2014 19:23

Quadro
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Nur damit Bibiskartoffelbrei nun auch beruhigt ist (da sie ja nur etwas macht, wenn es ein Anwalt vorgekaut hat).

Aber ich sagte es ja bereits. Afro
26.08.2014 08:18
26.08.2014 08:19

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Na, das kam ja wie gerufen Thumb Up

Da sind wir ja jetzt alle glücklich.

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26.08.2014 19:09

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