Seit Nov 2014 gibt es ein Urteil des Landgerichts Berlin, in dem bestätigt wird, dass auch Synchronsprecher als Urheber gelten und nach § 74 Urheberrechtsgesetz (UrhG) grundsätzlich genannt werden müssen.
In der Praxis ist das dann leider oft der drangeklatschte Screen mit 20 Namen in 2 Sekunden.

Früher (also bis in die 90er) kenne ich persönlich es von einigen Kinderserien noch so, wie von Tierlieb-1991 angeregt, dass im Abspann, teilweise auch schon im Vorspann, eine Doppelnennung stattfand.
Dazu müsste natürlich wie Basti schrieb eine Länderspezifische Version erstellt werden. Das wird sie in der Regel aber eh, da der sich Titel des Film meist auch ändert und auch die Bezeichnungen im Vorspann eingedeutscht werden.
Noch früher (heute nur noch teilweise in Kinderfilmen üblich) ging das sogar so weit, dass Großaufnahmen von Schildern oder Zeitungen mit deutschem Text neu gedreht und ausgetauscht wurden.
Zuletzt habe ich das bewusst bei der Visitenkarte im drei??? Film mitbekommen.
Auch wenn meist für die Kaufversion wieder auf das original Bildmaterial zurückgegriffen wird, meine ich aber auch schon DVDs gesehen zu haben, die je nach Sprachversion auch Teile der Videodatei ausgetauscht haben.
Was in den 80er/90ern auch noch viel geläufiger war und jetzt meiner Wahrnehmung nach fast garnicht mehr stattfindet ist das übertragen von kulturellen Anspielungen. Bei Alf, schrecklich nette Familie, die Nanny, Hör mal wer da hämmert etc. wurde aus Erwähnungen von US-Stars und Serien noch Klaus-Jürgen Wussow, Heinz Rühmann, Schwarzwaldklinik, Lindenstraße und Co aus Doughnats wurden Krapfen...
Heute wird scheinbar davon ausgegangen, dass Zuschauer sich gut genug auskennen um zu erkennen was gemeint ist von Oprah oder Letterman die Rede ist. Da sind die hier aufgeführten Beispiele schon seltene Ausnahmen.
| Zitat von Holger: |
| Zitat von littleJulie: | Ich liebe ja unheimlich die Stimme von Till Hagen. Ich glaube der könnte mir aus dem Telefonbuch vorlesen, ich fänd's Klasse.
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So geht es mir mit Simon Jäger. Der könnte mir das Telefonbuch oder irgendwelche Gesetzestexte vorlesen und ich fände das super. |
Auf den Zug ist Argon 2012 mal aufgesprungen:

Im Gegensatz zum ebenfalls erschienenen BGB scheint es auch nicht nur ein Auszug der wichtigsten und witzigsten Abschnitte zu sein, sondern der komplette Text